Wir garantieren, unsere Dienstleistungen auf höchstem Niveau und den aktuellen Assessment-Standards anzubieten. Die Assessments von Benoit Consulting AG werden mit grösster Sorgfalt durchgeführt. Die Assessor:innen verpflichten sich zu bestmöglichem Qualitätsstandard und prüfen verfasste Dokumente stets auf Korrektheit und Qualität. Benoit Consulting AG ist Mitglied von „SWISS ASSESSMENT“ www.swissassessment.ch und hält sich an deren Standards

Im Umgang mit unseren Kund:innen und Auftraggeber:innen sowie mit den Kandidat:innen orientieren wir uns strikte an Werten wie Professionalität, Fairness, Transparenz und Respekt. An diese Grundsätze halten wir uns auch in unserer täglichen Arbeit im Team und mit unseren Partnern

Allen Kandidat:innen gegenüber verhalten wir uns gleichermassen. Wir anerkennen, dass Sympathie und Antipathie natürliche Phänomene sind und sind uns der Gefühle, welche Sympathie und Antipathie auslösen können, vollumfänglich bewusst. Wir konzentrieren uns daher auf das im Fokus stehende Verhalten der Kandidat:innen und nicht darauf, was sie in uns auslösen. Wir wenden in unseren Assessments keine Überraschungsmomente an und garantieren den Kandidat:innen ein zwar herausforderndes, aber faires, transparentes und nachvollziehbares Diagnostik-Verfahren

Wir bieten den Kandidat:innen ein neutrales und professionelles Umfeld und schaffen Rahmenbedingungen – nicht zuletzt auch dank unterschiedlicher und vielseitiger (multimodaler) Aufgabestellungen –, welche ermöglichen, dass diese ihr Potenzial optimal zum Ausdruck bringen können. In diesem Sinne ziehen wir uns beispielsweise aus einem Mandat zurück, sollten wir Neutralität und Objektivität nicht gewährleisten können oder falls Interessenkonflikte bestünden

Wir verpflichten uns, Informationen über Kund:innen und Kandidat:innen, welche wir bei der Durchführung der Aufträge erfahren, streng vertraulich und den neuesten Standards entsprechend zu behandeln. Zudem gehen wir mit sämtlichen Unterlagen und Berichten vertraulich um. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung der Aufträge vollumfänglich weiter. Alle vertraulichen Akten werden mittels einer dafür geeigneten Spezialfirma entsorgt.

Alle Dossiers und Unterlagen der Kandidat:innen werden unter Verschluss gelagert (vgl. Datenschutzprozess – Checkpoint 17 der Swissassessment Standards).

Die von Benoit Consulting AG zur Verfügung gestellten Unterlagen und Arbeitsgeräte werden von allen Assessor:innen mit grösstmöglicher Sorgfalt benutzt. Alle Instrumente und Produkte sind Eigentum der Benoit Consulting AG. Die Assessor:innen verpflichten sich, keine Kopien für einen anderweitigen Gebrauch herzustellen und das geistige Eigentum der Benoit Consulting AG vollumfänglich zu respektieren. Kopien dürfen nur im Einverständnis mit Benoit Consulting AG hergestellt werden.

Die Ergebnisse aus den Assessments hängen direkt mit dem gezeigten Verhalten und den während des Assessments gemachten Äusserungen der Kandidat:innen ab. Die Assessmentberichte werden nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und auf der Grundlage sämtlicher Benoit Consulting AG zur Verfügung stehender Informationen verfasst. Unsere Assessmentberichte sind auch von dritter Seite vertraulich zu behandeln und werden nur denjenigen Personen zugestellt, für die sie erstellt wurden. In der Regel sind dies die Auftraggeber:innen.

Als Grundsatz gilt, dass die Berichte direkt den Auftraggeber:innen ausgehändigt werden. Den Kandidat:innen wird der Bericht anlässlich des Feedbackgespräches abgegeben. In Ausnahmefällen wird auf Wunsch eines Auftraggebers vereinbart, dass der Bericht den Kandidat:innen direkt via diesen oder gar nicht ausgehändigt wird. In diesem Spezialfall haben die Kandidat:innen zumindest ein Einsichtsrecht und können den Bericht vor Ort konsultieren, sich stichwortmässig Notizen machen, den Bericht jedoch nicht mitnehmen.

Für jegliche Entscheide oder Schritte, welche durch eine Person, einen Auftraggeber oder eine dritte Partei aufgrund der Informationen aus den Assessmentberichten gemacht werden, können gegenüber Benoit Consulting AG weder Gewährleistungs- noch Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

Benoit Consulting AG geht hinsichtlich Gültigkeit der in einem Assessmentbericht gemachten Aussagen von einer zweijährigen Dauer aus .

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