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Qualitätsstandard

Wir garantieren, unsere Dienstleistungen auf höchstem Niveau und den aktuellen Assessment-Standards anzubieten. Die Assessments von Benoit Consulting AG werden mit grösster Sorgfalt durchgeführt. Die Assessoren verpflichten sich zu bestmöglichem Qualitätsstandard und prüfen verfasste Dokumente stets auf Korrektheit und Qualität. Benoit Consulting AG ist Mitglied von „SWISS ASSESSMENT“ www.swissassessment.ch und hält sich an deren Standards.


Respekt & Fairness

Im Umgang mit unseren Kunden und Auftraggeber sowie mit den Kandidatinnen und Kandidaten orientieren wir uns strikte an Werten wie Professionalität, Fairness, Transparenz und Respekt. An diese Grundsätze halten wir uns auch in unserer täglichen Arbeit im Team und mit unseren Partnern.


Professionalität

Allen Kandidatinnen und Kandidaten gegenüber verhalten wir uns gleichermassen. Wir anerkennen, dass Sympathie und Antipathie natürliche Phänomene sind und sind uns der Gefühle, welche Sympathie und Antipathie auslösen können, vollumfänglich bewusst. Wir konzentrieren uns daher auf das im Fokus stehende Verhalten der Kandidatinnen und Kandidaten und nicht darauf, was sie in uns auslösen. Wir wenden in unseren Assessments keine Überraschungsmomente an und garantieren den Kandidatinnen und Kandidaten ein zwar herausforderndes, aber faires, transparentes und nachvollziehbares Diagnostik-Verfahren.


Interessenkonflikt

Wir bieten den Kandidatinnen und Kandidaten ein neutrales und professionelles Umfeld und schaffen Rahmenbedingungen – nicht zuletzt auch dank unterschiedlicher und vielseitiger (multimodaler) Aufgabestellungen –, welche ermöglichen, dass diese ihr Potenzial optimal zum Ausdruck bringen können. In diesem Sinne ziehen wir uns beispielsweise aus einem Mandat zurück, sollten wir Neutralität und Objektivität nicht gewährleisten können oder falls Interessenkonflikte bestünden.


Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, Informationen über Kunden und Kandidatinnen und Kandida- ten, welche wir bei der Durchführung der Aufträge erfahren, streng vertraulich und den neuesten Standards entsprechend zu behandeln. Zudem gehen wir mit sämtlichen Unterlagen und Berichten vertraulich um. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung der Aufträge vollumfänglich weiter. Alle vertraulichen Akten werden mittels einer dafür geeigneten Spezialfirma entsorgt.


Datenschutz

Alle Dossiers und Unterlagen der Kandidatinnen und Kandidaten werden unter Verschluss gelagert (vgl. Datenschutzprozess – Checkpoint 17 der Swissassessment Standards).


Sorgfaltspflicht

Die von Benoit Consulting AG zur Verfügung gestellten Unterlagen und Arbeitsgeräte werden von allen Assessorinnen und Assessoren mit grösstmöglicher Sorgfalt benutzt. Alle Instrumente und Produkte sind Eigentum der Benoit Consulting AG. Die Assessorinnen und Assessoren verpflichten sich, keine Kopien für einen anderweitigen Gebrauch herzustellen und das geistige Eigentum der Benoit Consulting AG vollumfänglich zu respektieren. Kopien dürfen nur im Einverständnis mit Benoit Consulting AG hergestellt werden.


Assessmentberichte

Die Ergebnisse aus den Assessments hängen direkt mit dem gezeigten Verhalten und den während des Assessments gemachten Äusserungen der Kandidatinnen und Kandidaten ab. Die Assessmentberichte werden nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und auf der Grundlage sämtlicher Benoit Consulting AG zur Verfügung stehender Informationen verfasst. Unsere Assessmentberichte sind auch von dritter Seite vertraulich zu behandeln und werden nur denjenigen Personen zugestellt, für die sie erstellt wurden. In der Regel sind dies die Auftraggeber.


Einsichtsrecht

Als Grundsatz gilt, dass die Berichte direkt dem Auftraggeber ausgehändigt werden. Den Kandidatinnen und Kandidaten wird der Bericht anlässlich des Feedbackgespräches abgegeben. In Ausnahmefällen wird auf Wunsch eines Auftraggebers vereinbart, dass der Bericht der/dem Kandidatin/Kandidaten direkt via diesen oder gar nicht ausgehändigt wird. In diesem Spezialfall hat der/die Kandidat/in zumindest ein Einsichtsrecht und kann den Bericht vor Ort konsultieren, sich stichwortmässig Notizen machen, den Bericht jedoch nicht mitnehmen.


Haftung

Für jegliche Entscheide oder Schritte, welche durch eine Person, einen Auftraggeber oder eine dritte Partei aufgrund der Informationen aus den Assessmentberichten gemacht werden, können gegenüber Benoit Consulting AG weder Gewährleistungs- noch Haftungsansprüche geltend gemacht werden.


Gültigkeit der Berichte

Benoit Consulting AG geht hinsichtlich Gültigkeit der in einem Assessmentbericht gemachten Aussagen von einer zweijährigen Dauer aus.


Kontaktieren Sie uns!

Für Auskünfte aller Art oder eine unverbindliche Offerte stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Per E-Mail oder Telefon - wir sind für Sie da.